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Touristische Vermietung Alicante

Touristische Vermietung in der Provinz Alicante (Comunidad Valenciana)

Planen Sie, eine Immobilie an Touristen in der Comunidad Valenciana zu vermieten, der Region, die die Costa Blanca und Valencia umfasst? Dann ist es wichtig, die neue Gesetzgebung zu kennen, die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist. Dies ist im Decreto-ley 9/2024 der Generalitat beschrieben. 

Warum diese Änderung bei der touristischen Vermietung?

Das neue Gesetz soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Tourismus und Lebensqualität für die lokale Bevölkerung schaffen. Mit Rekordzahlen im Tourismus in den Jahren 2023 und 2024 soll das Gesetz ein organisiertes touristisches Angebot schaffen, das im Einklang mit anderen Unterkünften steht. Dies hilft, unlauteren Wettbewerb durch illegale Vermietung zu verhindern, schützt den regulierten Tourismussektor und verhindert Schwarzgeldumlauf sowie Konflikte mit Anwohnern.

Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regeln für Sie aufgelistet.

Wichtige Änderungen bei der touristischen Vermietung in der Comunidad Valenciana

  1. Vermietungen kürzer als 11 Tage:
    • Alle Vermietungen kürzer als 11 Tage gelten als touristische Vermietungen.
    • Vermietungen von 11 Tagen oder länger gelten als saisonale Vermietungen und fallen nicht unter diese Gesetzgebung.
  2. Touristische Genehmigungen:
    • Genehmigungen sind 5 Jahre gültig und müssen rechtzeitig, spätestens einen Monat vor Ablauf, verlängert werden.
  3. Erklärung der Eigentümergemeinschaft:
    • Für neue Anträge ab dem 2. August 2024 ist eine Erklärung der Eigentümergemeinschaft (VVE) erforderlich, in der steht, dass touristische Vermietung erlaubt ist.
    • Für bestehende Vermietungssituationen ist dies nicht erforderlich.
  4. Vermietung der gesamten Immobilie:
    • Die Immobilie muss in ihrer Gesamtheit an Touristen vermietet werden; eine Vermietung pro Zimmer ist nicht erlaubt.
  5. Katastralreferenz:
    • Die Katastralreferenz muss in allen offiziellen Dokumenten und Verträgen angegeben werden.
  6. Neuer Antrag bei Änderung:
    • Bei Renovierung, Neubau, Verkauf, Schenkung oder Erbschaft muss ein neuer Antrag für die touristische Vermietung gestellt werden.
  7. Kombinierte Vermietung nicht erlaubt:
    • Eine Immobilie, die für die touristische Vermietung genutzt wird, darf nicht für andere Mietformen verwendet werden.
  8. Vermietung innerhalb von 2 Monaten:
    • Die touristische Vermietungslizenz muss innerhalb von 2 Monaten nach Erteilung in Gebrauch genommen werden, sonst verfällt die Genehmigung.

Anforderungen für touristische Mietobjekte

  • Evakuierungsplan: Muss an der Innenseite der Eingangstür sichtbar sein.
  • Aufzug: Erforderlich in Gebäuden mit 4 oder mehr Etagen.
  • Steckdosen: Müssen in allen Zimmern vorhanden sein.
  • Warmwasserversorgung: Erforderlich.
  • Notrufnummern: Eine Liste der Notrufnummern und wichtigen Telefonnummern muss an einem gut sichtbaren Ort platziert werden.
  • Klimaanlage: Kühlung und Heizung müssen vorhanden sein (mindestens im Wohnzimmer/Esszimmer oder in der Küche).
  • Internetverbindung: Es sei denn, die Immobilie befindet sich in einem Gebiet ohne Abdeckung.
  • Erste-Hilfe-Kasten: Muss vorhanden sein.
  • Medizinische Informationen: Detaillierte Informationen über das nächstgelegene medizinische Zentrum.
  • Schlüsselservice: Schlüsselsafes auf öffentlichen Straßen sind verboten.
  • Reinigungs- und Wartungsdienst: Regelmäßige Reinigung und Wartung sind erforderlich.
  • Bettwäsche: Regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche ist erforderlich.

Mindestanforderungen an die Einrichtung

Die Immobilie muss vollständig möbliert sein und über Folgendes verfügen:

  • Möbel, Küchengeräte und Bettwäsche.
  • Schlafzimmer: Alle Schlafzimmer müssen einen Kleiderschrank haben (entweder innerhalb oder außerhalb des Zimmers).
  • Küchenausstattung: Mindestens ein Kühlschrank, Bügeleisen, Ofen/Mikrowelle, Dunstabzugshaube und ein Elektroherd (2-Kochplatten für Immobilien bis zu 4 Personen, 3-Kochplatten für Immobilien ab 5 Personen).

Strafen für Nichteinhaltung

Die Strafen für die Nichteinhaltung dieser neuen Regeln reichen von 10.000 € bis 600.000 €, je nach Schwere des Verstoßes. Zum Beispiel für die nicht korrekte Angabe der Lage- und Registrierungsdaten der Immobilie in Anzeigen, das Nichtmelden von Eigentumsübertragungen oder das illegale Anbieten von Zimmern für touristische Vermietung.

Übergangsregelungen für bestehende Lizenzen

Es gibt drei Übergangsregelungen für bestehende Mietlizenzen:

  1. Für Immobilien mit einer Lizenz vor dem 1. Juli 2018:
    • Diese dürfen ihre Lizenz ohne Änderungen behalten.
  2. Für Immobilien mit einer Lizenz zwischen dem 7. Juli 2018 und der Einführung des neuen Gesetzes:
    • Diese dürfen ihre Lizenz behalten, müssen jedoch innerhalb von fünf Jahren die neuen Anforderungen erfüllen und ihre Genehmigung vor 2030 erneuern.
  3. Für neue Immobilien nach Einführung des neuen Gesetzes:
    • Diese müssen sofort den neuen Vorschriften entsprechen und ihre Genehmigung sowie andere Unterlagen alle fünf Jahre erneuern.

Vermietungen ab 11 Tagen

Diese Richtlinien gelten speziell für touristische Vermietungen bis zu 10 Tagen in der Comunidad Valenciana. Vermietungen von 11 Tagen bis zu 11 Monaten fallen unter saisonale Vermietungen und erfordern keine spezifische Touristenlizenz. Langzeitvermietungen ab 11 Monaten sind ebenfalls ohne touristische Genehmigung erlaubt.

Für weitere Informationen und Beratung zur touristischen Vermietung wenden Sie sich bitte an Van Dam Estates. Wir helfen Ihnen gerne weiter!